Der Bildungsscheck NRWBerufliche Weiterbildung

Wer wird gefördert?
Mit Blick auf den zunehmenden Digitalisierungsdruck richtet sich seit 30.04.2018 das Förderangebot weiterhin an Beschäftigte und Betriebe sowie nunmehr auch (wieder) an Selbstständige. Die besondere Bedeutung der beruflichen Weiterbildung wird damit unterstrichen. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt die Landesregierung NRW weiterhin die Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Zugangskriterien sind im Wesentlichen:

  • Einkommensobergrenze: bei Alleinverdienern bis 40.000 EUR/bei gemeinsam steuerlich Veranlagten bis 80.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen. Der Nachweis soll durch die Vorlage des letzten Einkommenssteuerbescheides erbracht werden.
  • Betriebsgröße: Der Beschäftigte darf in einem Betrieb mit maximal 249 Beschäftigten tätig sein. Der öffentliche Dienst ist ausgeschlossen.
  • Zielgruppen: Ein Beschäftigungsverhältnis muss bestehen (bspw. auch Elternzeit). Berufsrückkehrende sind unter gewissen Bedingungen förderfähig. 

 

Wie erhalte ich den Bildungsscheck NRW?
Erfüllen Sie die vorstehenden Kriterien, dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Die Erfüllung sämtlicher Kriterien einer Förderberechtigung kann abschließend erst im Beratungsgespräch geklärt werden.

Sie erhalten den Bildungsscheck NRW ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt. Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, ob Sie den Bildungsscheck erhalten können, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.

Wichtige Abgabefrist
Der Scheck muss vor der Rechnungsstellung eingereicht werden, nachträglich eingereichte Schecks können nicht anerkannt werden. Hinweise auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen der jeweiligen Fortbildung.

So geht's in der Praxis
Bitten Sie die Mitarbeitenden der Beratungsstelle um die Ausstellung eines Bildungsschecks und schlagen das von Ihnen gewünschte Angebot des Diözesan-Caritasverbandes Köln vor. Die Beratungsstelle informiert Sie ggf. auch über weitere geeignete Angebote. Auf dem Bildungsscheck muss die korrekte Adresse (Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Georgstr. 7, 50676 Köln) verzeichnet sein. Möchten Sie ein Angebot unserer Kooperationspartner buchen, erfragen Sie dort zunächst, ob Bildungsschecks angenommen werden.

Nach Aushändigung des Bildungsschecks reichen Sie diesen beim DiCV Köln ein. Bei einem betrieblichen Bildungsscheck kann pro Kalenderjahr nur ein Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin oder denselben Mitarbeiter eingereicht werden. Sie erhalten von uns dann eine Rechnung über die reduzierte Teilnahmegebühr. Der DiCV Köln übernimmt die Abrechnung des Schecks mit dem zuständigen Versorgungsamt.

Sollte der Bildungsscheck aus Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht eingelöst werden, so schulden Sie uns die Restsumme der Teilnahmegebühr. Zur Abrechnung des Bildungsschecks müssen wir als Weiterbildungsanbieter eine Teilnahmebestätigung über die auf der Rechnung ausgewiesene Weiterbildungsmaßnahme vorlegen. Die Teilnahmebestätigung wird nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme von uns ausgestellt. Sollten Sie an dem Weiterbildungsangebot nicht teilgenommen haben, bekommen wir den Bildungsscheckbetrag nicht aus den aus Mitteln des ESF rückerstattet. Deshalb halten wir uns vor, den Betrag, den der Bildungsscheck übernimmt, den Teilnehmenden nach Ende der Fortbildung in Rechnung zu stellen.

In Bezug auf die Einlösung eines Bildungsschecks für eine Fortbildung wird der Vertrag erst wirksam, wenn uns ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von der Bewilligungsbehörde vorliegt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS.

Campusnews

Sie erhalten dann monatlich per E-Mail alle Infos über neue Seminare und freie Plätze.